Artikel 4 - Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (SekGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 5. Juli 2017 SekG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sekundierungsgesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1974), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2017.



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