Artikel 3 - Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (2. BükrEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 EGAO § 19a

Dem § 19a des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
§ 147 Absatz 3 Satz 3 und 4 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung gilt für alle Lieferscheine, deren Aufbewahrungsfrist nach § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung noch nicht abgelaufen ist."

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Zitierungen von Artikel 3 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. BükrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BükrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 2. BükrEG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 3 , 4, 4a, 5 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 13 UStIntG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Wurde ...


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