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Artikel 4 - Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (EIdNFG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2017 AufenthG § 78




 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EIdNFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIdNFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 AufenthRGebÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2310 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 69 wird wie folgt ...