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Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.08.1995 BGBl. I S. 1245
Geltung ab 01.11.1995; FNA: 52-1-2 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:

"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung."

2.
Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.

b)
Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.

c)
Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:

"b) bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."



 

Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 WBOZustAnOÄndAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBOZustAnOÄndAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 WBOZustAnOÄndAnO
... Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt ...