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Artikel 5 - Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (3. ReiseRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Preisangabenverordnung


Artikel 5 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2018 PAngV § 1, § 10

Die Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird nach dem Komma am Ende das Wort „oder" eingefügt.

bb)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „werden" das Komma und das Wort „oder" durch einen Punkt ersetzt.

cc)
Nummer 3 wird aufgehoben.

b)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Der in der Werbung, auf der Webseite oder in Prospekten eines Reiseveranstalters angegebene Reisepreis kann abweichend von Absatz 1 Satz 1 nach Maßgabe des § 651d Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 250 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche geändert werden."

c)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

2.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 werden nach der Angabe „Nr. 1" das Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit Satz 3," gestrichen.

bb)
In Nummer 5 wird die Angabe „6 Satz 2" durch die Angabe „7 Satz 2" ersetzt.

cc)
In Nummer 6 wird die Angabe „§ 1 Abs. 6 Satz 3" durch die Wörter „§ 1 Absatz 7 Satz 3" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden nach der Angabe „Satz 2" das Komma und die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit Satz 3," gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 3. ReiseRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. ReiseRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 6 GWBuaÄndG Änderung des Verpackungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2394 ) geändert worden ist," durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 Nummer 3 bis 5 der ...

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
Artikel 1 VerpackGuaÄndG Änderung des Verpackungsgesetzes
... 11 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396)" durch die Wörter „ Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2394 )" ersetzt und nach den Wörtern „worden ist," die Wörter „in der ...

Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
Artikel 3 PAngVEV Inkrafttreten; Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2394 ) geändert worden ist, außer ...