Artikel 6 - Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (3. ReiseRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2018 KAGB § 305

In § 305 Absatz 1 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) geändert worden ist, wird die Angabe „Satz 1" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 6 Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 3. ReiseRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. ReiseRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 9 EUProspVOAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2394 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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