Zitierungen von § 4 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.04.2025)
...  nach Zeitaufwand 11.11 Feststellender Verwaltungsakt nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG nach Zeitaufwand 11.12 Einschreiten gegen ungesetzliche ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
...  in Euro „9.1.1 Entscheidung durch Verwaltungsakt nach § 4 Absatz 4 ZAG   9.1.1.1 Feststellung, dass ein Unternehmen den ... dass ein Unternehmen den Vorschriften des ZAG un- terliegt ( § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG)   9.1.1.1.1 in den Fällen, in denen sich ... den Fällen, in denen sich der Bescheid auf eine Feststellung nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG beschränkt 5.000 9.1.1.1.2 in den Fällen, ... eines Antrags auf Erlass eines Feststellungsbescheids nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG 1.000 9.1.2 Einschreiten gegen unerlaubte ...

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 12 FinmadiG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die Angabe „(IKT-Netzen)" eingefügt. 3. Dem § 4 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Für Zahlungsinstitute und ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Elektronische Bekanntgabe oder ... die Wörter „nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" ersetzt. 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Elektronische Bekanntgabe ...


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