Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 11 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZAG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht anzuwenden. ...
§ 3 ZAG Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte (vom 30.12.2023)
... der Vorgaben der Absätze 2 und 3 und seiner Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 11 Absatz 1 Satz 1 nicht gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise ... (3) Soweit ein Institut im Rahmen seiner Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 11 Absatz 1 Satz 1 Zahlungskonten für Zahlungsdienstnutzer führt, darf es über diese Zahlungskonten ... (4) Ein Institut darf im Rahmen seiner Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 11 Absatz 1 Satz 1 Zahlungsdienstnutzern im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ...
§ 7 ZAG Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
... Registrierung Zahlungsdienste erbracht (unerlaubte Zahlungsdienste) oder wird ohne die nach § 11 Absatz 1 erforderliche Erlaubnis das E-Geld-Geschäft betrieben (unerlaubtes E-Geld-Geschäft), ...
§ 12 ZAG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2021)
... oder Personenhandelsgesellschaft ist; 2. der Antrag entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 keine ausreichenden Angaben oder Unterlagen enthält oder die eingereichten Angaben und ...
§ 13 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... der Erlaubnis rechtfertigten oder gegen die Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 5 oder § 11 Absatz 4 verstoßen wird, 4. die Fortsetzung der Erbringung von Zahlungsdiensten oder des ...
§ 21 ZAG Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag (vom 28.12.2022)
... über das Vermögen des Instituts, das eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 hat, kann nur die Bundesanstalt stellen. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit ...
§ 24 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... hat er insbesondere festzustellen, ob das Institut die Anzeigepflichten nach § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 4 , § 21 Absatz 4 Satz 1, § 28 Absatz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ...
§ 26 ZAG Auslagerung (vom 15.12.2023)
... der Verantwortung der Geschäftsleiter oder anderen in § 10 Absatz 2 Nummer 14 und in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 bezeichneten Personen an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt ...
§ 28 ZAG Anzeigen; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... der Rechtsform, soweit nicht bereits eine neue Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 oder neue Registrierung nach § 34 Absatz 1 erforderlich ist, und die Änderung der ...
§ 33 ZAG Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
... Übt ein E-Geld-Institut eine oder mehrere Tätigkeiten im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 aus und fordert der E-Geld-Inhaber nach Beendigung des E-Geld-Vertrags einen Gesamtbetrag, so ist ...
§ 38 ZAG Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute (vom 15.12.2023)
... Ein nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 zugelassenes oder nach § 34 Absatz 1 registriertes Institut, das die Absicht hat, eine ...
§ 43 ZAG Zahlungsinstituts-Register
... die Gründe für das Erlöschen oder die Aufhebung einer nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 erteilten Erlaubnis oder einer gemäß § 34 Absatz 1 erteilten ...
§ 44 ZAG E-Geld-Instituts-Register
... in das sie jedes inländische E-Geld-Institut, dem sie eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum ...
§ 63 ZAG Strafvorschriften
... nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Zahlungsdienste erbringt, 5. ohne Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 das E-Geld-Geschäft betreibt oder 6. entgegen § 49 Absatz 1 Satz 2 dort ...
§ 64 ZAG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... nicht duldet, 3. einer vollziehbaren Auflage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 oder § 11 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 19 Absatz 3 Satz 1 eine dort genannte Maßnahme ...
§ 67 ZAG Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
... Inkrafttreten dieses Gesetzes hat das E-Geld-Institut die Angaben und Nachweise gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 bis 10 sowie alle Angaben und Nachweise ... mit § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 bis 10 sowie alle Angaben und Nachweise entsprechend § 11 Absatz 4 bei der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank einzureichen. (3) Entscheidet die ... Absatz 2 Satz 2 eingereichten Angaben und Nachweise, dass eine Erlaubnis gemäß § 11 als erteilt gilt, so trägt sie das E-Geld-Institut in das Register nach § 44 ein und ... nach Absatz 2 Satz 2 eingereicht, so stellt die Bundesanstalt fest, dass die Erlaubnis nach § 11 nicht als erteilt gilt. § 13 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 ZAG ( § 11 ZAG ) nach Zeitaufwand 11.2 Erlaubniserweiterung  ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 32 KWG Erlaubnis (vom 30.12.2023)
... 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder einem E-Geld-Institut eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erteilt worden ist und dieses zusätzlich Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a ...

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 WpIG Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (vom 30.12.2023)
... nicht mit einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes, nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes , nach § 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs ...

ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 2 ZAGAnzV Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 14.12.2018)
... Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und Nachweise sind der Bundesanstalt in zweifacher Ausfertigung ... die Erlaubnis beantragt wird. Im Erlaubnisantrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder des ... ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen. (3) Die Beschreibung des Geschäftsmodells ... Geschäftsmodells gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere die Art der beabsichtigten Zahlungsdienste und die beabsichtigte Ausgabe von ... Ausgabe von E-Geld sowie sonstige Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 und des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes enthalten und jeweils deren Abwicklung erläutern. Beizufügen sind Muster der ... Zum Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über das erforderliche Anfangskapital bei Gründung eines Unternehmens ist eine ... der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, mit welchen CRR-Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung ... Aufbaus gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere auch die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter enthalten. ... zur Erbringung von Zahlungsdiensten der in § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 oder in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen gilt § 10 entsprechend. (17) Die Satzung oder der ... beizufügen. (18) Die Vorgaben der Absätze 4, 7 bis 13, 15 und 17 sind nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzuwenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1 des ... Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzuwenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ...
§ 3 ZAGAnzV Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) (vom 14.12.2018)
... Den Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind im Falle der Änderung von gemäß § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 ... sind im Falle der Änderung von gemäß § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen beizufügen. (2) Für ...

ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung (ZIEV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3643; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
§ 9 ZIEV Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld (vom 14.12.2018)
... 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld oder mit einer der in § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Tätigkeiten in Verbindung stehen, und ist die Höhe des E-Geld-Umlaufs im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 ZAG ( § 11 ZAG) 11.900 9.1.4 Erlaubniserweiterung  ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 6 FISG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... betreibt, ihren juristischen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 2. Dem § 11 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Die Absätze 1 bis 5 finden auch ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (1) ... (1) Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und Nachweise sind der Bundesanstalt ... die Erlaubnis beantragt wird. Im Erlaubnisantrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des ... ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen. (3) Die Beschreibung des ... Geschäftsmodells gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere die Art der beabsichtigten Zahlungsdienste ... Ausgabe von E-Geld sowie sonstige Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 und des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes enthalten und jeweils deren Abwicklung erläutern. ... (5) Zum Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über das erforderliche Anfangskapital bei Gründung ... In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, mit welchen CRR-Kreditinstituten oder ... Aufbaus gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere auch die Zuständigkeiten der ... zur Erbringung von Zahlungsdiensten der in § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 oder in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen gilt § 10 entsprechend.  ... beizufügen. (18) Die Vorgaben der Absätze 4, 7 bis 13, 15 und 17 sind nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzuwenden auf Erlaubnisanträge nach § ... Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzuwenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes." 3. § 3 wird wie folgt ... wird wie folgt gefasst: „§ 3 Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Den Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind im Falle der Änderung von gemäß § ... sind im Falle der Änderung von gemäß § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV
... 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld oder mit einer der in § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Tätigkeiten in Verbindung stehen, und ist die ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht." 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...