Zitierungen von § 24 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 01.07.2021)
... 19 bis 21, diese auch in Verbindung mit § 17 Absatz 3 Satz 3, § 23 Absatz 1, § 24 Absatz 4 oder auf der Grundlage des § 25 Absatz 3, des § 26 Absatz 3 und 3a oder des § 27 ...
§ 23 ZAG Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen (vom 01.01.2022)
... Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der Prüfer seine Pflichten nach § 24 Absatz 2 verletzt hat. (2) Das Registergericht des Sitzes des Instituts hat auf Antrag ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
 
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Zitat in folgenden Normen

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 ZahlPrüfbV Anwendungsbereich (vom 20.12.2018)
... Diese Verordnung regelt 1. Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung der Institute nach § 24 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sowie 2. den Inhalt der Prüfungsberichte. (2) Diese ...
§ 3 ZahlPrüfbV Art und Umfang der Berichterstattung (vom 15.12.2023)
... wesentliche Veränderungen bis zum Bilanzstichtag beschränken. (4) Hat nach § 24 Absatz 4 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) gegenüber dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... Verordnung regelt 1. Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung der Institute nach § 24 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sowie 2. den Inhalt der Prüfungsberichte. ... c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Hat nach § 24 Absatz 4 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 2 und 3" durch die Wörter „Sätzen 3 und 4" ersetzt. 10. § 24 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Das Bundesministerium der Finanzen kann die ...


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