Zitierungen von § 26 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZAG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... § 32 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes haben, sind die §§ 14, 19, 20, 22, 23, 26 , 28 und 30 nicht anzuwenden, soweit das Kreditwesengesetz eine inhaltsgleiche Regelung ...
§ 9 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 01.07.2021)
... Satz 3, § 23 Absatz 1, § 24 Absatz 4 oder auf der Grundlage des § 25 Absatz 3, des § 26 Absatz 3 und 3a oder des § 27 Absatz 3 Satz 1 und 3 oder Absatz 4 Satz 2 oder des § 32 Absatz 2 oder des ...
§ 24 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 3, nach den §§ 16 bis 18, 25 bis 30, 36, 45, 46 und 48 bis 55 nachgekommen ist, 3. nach der Verordnung (EG) Nr. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 2 ZAGAnzV Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 14.12.2018)
...  3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 ... und 4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes . (15) Für die Angaben und den Nachweis gemäß § 10 Absatz ...
§ 8 ZAGAnzV Anzeigen nach § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Wesentliche Auslagerungen) (vom 29.11.2022)
... In einer Anzeige nach § 26 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten ... 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu beschreiben und Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 ... zu beschreiben und Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Mit der Vollzugsanzeige nach § 28 Absatz 1 Nummer 10 des ... ist der geschlossene Vertrag einzureichen. (2) Anzeigen nach § 26 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über die Absicht und ... jährliche Budget oder die damit verbundenen Kosten. (3) Anzeigen nach § 26 Absatz 4 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über wesentliche ...

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 8 ZahlPrüfbV Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen (vom 20.12.2018)
... Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen unter Berücksichtigung der in § 26 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Anforderungen hat der Abschlussprüfer gesondert zu berichten. Dabei ist ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 6 FISG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
...  3. In § 9 werden die Wörter „des § 26 Absatz 3 oder des § 27 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „des § 26 Absatz 3 und ... § 26 Absatz 3 oder des § 27 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „des § 26 Absatz 3 und 3a oder des § 27 Absatz 3 Satz 1 und 3" ersetzt. 4. ... 1 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2 oder 4" ersetzt. 5. § 26 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze ...

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 5 TraFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... „schriftlich" durch die Wörter „in Textform" ersetzt. 2. In § 26 Absatz 4 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform" ersetzt. ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
...  3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 4. Entwürfe der ... und 4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. (15) Für die Angaben und den Nachweis ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anzeigen nach § 26 Absatz 2 und § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Auslagerung)". ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht." 12. In § 26 Absatz 4 werden die Wörter „in Textform" durch die Wörter „schriftlich oder ...

Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Artikel 1 2. ZAGAnzVÄndV
...  2. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anzeigen nach § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Wesentliche ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Wesentliche Auslagerungen) (1) In einer Anzeige nach § 26 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten ... 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu beschreiben und Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 ... zu beschreiben und Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Mit der Vollzugsanzeige nach § 28 Absatz 1 Nummer 10 des ... ist der geschlossene Vertrag einzureichen. (2) Anzeigen nach § 26 Absatz 2 Satz 1 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über die Absicht und ... jährliche Budget oder die damit verbundenen Kosten. (3) Anzeigen nach § 26 Absatz 4 oder § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über wesentliche ...


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