interne Verweise§ 38 ZAG Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute (vom 15.12.2023) ... entscheidet, ob die Zweigniederlassung oder der Agent in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 eingetragen wird und teilt ihre Entscheidung den zuständigen ... die Eintragung des Agenten oder der Zweigniederlassung in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 ab oder löscht diese Eintragung, falls sie bereits erfolgt ist. ... erfolgt ist. (6) Nach Eintragung in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 dürfen die Agenten oder darf die Zweigniederlassung ihre Tätigkeiten ...
§ 44 ZAG E-Geld-Instituts-Register ... (2) Zweigniederlassungen und Agenten des E-Geld-Instituts werden entsprechend § 43 Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 2 eingetragen. § 43 Absatz 2 gilt für beide ... werden entsprechend § 43 Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 2 eingetragen. § 43 Absatz 2 gilt für beide ...
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