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Zitierungen von § 45 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 3, nach den §§ 16 bis 18, 25 bis 30, 36, 45 , 46 und 48 bis 55 nachgekommen ist, 3. nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des ...
§ 46 ZAG Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
... darf den kontoführenden Zahlungsdienstleister um die Bestätigung nach § 45 Absatz 1 ersuchen, wenn der Zahler 1. dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister vorab seine ... Weise zu kommunizieren. Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister darf die Antwort nach § 45 Absatz 2 nicht speichern oder für andere Zwecke als für die Ausführung des kartengebundenen ...
§ 47 ZAG Ausnahme für E-Geld-Instrumente
...  §§ 45 und 46 gelten nicht für Zahlungsvorgänge, die durch kartengebundene Zahlungsinstrumente ...
§ 68 ZAG Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
... 2018 geltenden Fassung erbracht haben, dürfen diese Tätigkeit bis zum Inkrafttreten der §§ 45 bis 52 sowie des § 55 im Inland insoweit weiter unter den vor dem 13. Januar 2018 geltenden ... 2018 geltenden Fassung erbracht haben, dürfen diese Tätigkeit bis zum Inkrafttreten der §§ 45 bis 52 sowie des § 55 im Inland insoweit weiter unter den vor dem 13. Januar 2018 geltenden ... (3) Kontoführende Zahlungsdienstleister dürfen bis zum Inkrafttreten der §§ 45 bis 52 sowie des § 55 Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern den Zugang zu ... den Zugang zu ihren Zahlungskonten nicht verweigern, weil sie die Anforderungen der §§ 45 bis 52 sowie des § 55 nicht erfüllen. (4) Bis zum Inkrafttreten des § 55 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1), der Verordnung (EU) 2015/751, dem Zahlungskontengesetz und den §§ 45 , 46 und 48 bis 55 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nachgekommen ist. Zudem hat er ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 15 ZAGEG 2018 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 03.08.2019)
... In Artikel 1 treten die §§ 45 bis 52 sowie der § 55 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 18 Monate nach dem Inkrafttreten ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... durch ein Komma und die Wörter „der Verordnung (EU) 2015/751, dem Zahlungskonteng esetz und den & sect;§ 45, 46 und 48 bis 55 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. c) ...
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