interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Artikel 11 FiMauStRÄndG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 57 folgende Angabe eingefügt: „§ 57a Voraussetzungen für die ... in der Verordnung (EU) 2015/751 enthaltenden Pflichten durch die Institute." 10. § 57 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für ... Unternehmensgruppe angehörenden Zahlungsdienstleistern bestehen." 11. Nach § 57 wird folgender § 57a eingefügt: „§ 57a Voraussetzungen für ...
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