Artikel 8 - EM-Leistungsverbesserungsgesetz (EMLeVeG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 14 und 16 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

(2) Die Artikel 4 und 5 treten am 10. Oktober 2017 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 und 11 sowie die Artikel 2, 3 und 6 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 7, 8 und 19 tritt am 1. April 2018 in Kraft.

(5) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Juli 2017.



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