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Artikel 2a - 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)

Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


Artikel 2a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2017 TSG § 3

§ 3 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1978) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Beteiligter des Verfahrens ist nur der Antragsteller oder die Antragstellerin."

2.
Absatz 3 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2a 2. PStRÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2a 2. PStRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PStRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2787
Artikel 2 EheRÄndG Änderungen weiterer Gesetze
... 7 Absatz 1 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt ...