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Schlussformel - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (RÜAbschlG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Geltung ab 01.07.2018, abweichend siehe Artikel 12
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles

 
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