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Zitierungen von § 27 PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 PflBG Grundsätze der Finanzierung (vom 01.01.2024)
... nach den Teilen 2 und 5 durch Ausgleichsfonds nach Maßgabe von § 26 Absatz 2 bis § 36 finanziert. (2) Die Ausgleichsfonds werden auf Landesebene organisiert ...
§ 29 PflBG Ausbildungsbudget, Grundsätze (vom 01.01.2024)
... finanziell unterstützen und zu wirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen führen. § 27 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Soweit Ausbildungskosten nach anderen Vorschriften aufgebracht ...
§ 39a PflBG Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung (vom 01.01.2024)
... Teils der hochschulischen Pflegeausbildung gehören Investitionskosten im Sinne von § 27 Absatz 1 Satz 4 . (2) Die für die Kosten der Lehrveranstaltungen einschließlich der ...
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024)
... dies betrifft insbesondere 1. die nähere Bestimmung der Ausbildungskosten nach den §§ 27 und 39a, 2. das Verfahren der Ausbildungsbudgets einschließlich der Vereinbarung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 1 PflAFinV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... Ausbildungskosten im Sinne dieser Verordnung sind die Kosten der beruflichen Pflegeausbildung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes sowie die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 39a des ...
§ 5 PflAFinV Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets (vom 01.01.2024)
... Absatz 1 zugleich die Angaben zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes mitzuteilen. (3) Die Träger der praktischen Ausbildung und die ...
Anlage 2 PflAFinV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1) Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets (vom 01.01.2024)
... nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten, 6. Zeitpunkt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 10 AMVSÄndG Änderung des Pflegeberufegesetzes
...  § 27 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) wird folgender Satz angefügt: „Die ...

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 15 PflBRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... die Artikel 1a, 1b und 2 Nummer 3 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 in Kraft. (3) ...

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... „Teil 2" durch die Wörter „den Teilen 2 und 5" ersetzt. 3. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Teils der hochschulischen Pflegeausbildung gehören Investitionskosten im Sinne von § 27 Absatz 1 Satz 4 . (2) Die für die Kosten der Lehrveranstaltungen einschließlich der ... nach § 39a" eingefügt. b) In Nummer 1 wird die Angabe „nach § 27 " durch die Wörter „nach den §§ 27 und 39a" ersetzt. c) ... In Nummer 1 wird die Angabe „nach § 27" durch die Wörter „nach den §§ 27 und 39a" ersetzt. c) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „den ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... „ohne" das Wort „die" eingefügt und werden die Wörter „nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des ... Ausbildungskosten im Sinne dieser Verordnung sind die Kosten der beruflichen Pflegeausbildung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes sowie die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 39a des ... 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 27 des Pflegeberufegesetzes " gestrichen und wird das Wort „Kosten" durch das Wort ... „ohne" das Wort „die" eingefügt und werden die Wörter „nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des ... nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten,". dd) ...