Vierte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (4. SLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2654 (Nr. 50); Geltung ab 26.07.2017
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 27 in Verbindung mit § 93 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), von denen § 27 zuletzt durch Artikel 10 Nummer 10 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juli 2017 SLV § 5a, § 48

Die Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes."

2.
§ 48 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

b)
Absatz 4 wird Absatz 2.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2017.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Verteidigung

Ursula von der Leyen



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