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§ 45 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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§ 45 Gliederung der Ausbildung



Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bahnwesen
Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
ab-
schnitt
dauer
(Wochen)
BM/ES
I 444Eisenbahn-BundesamtAbteilung 1:
Personalangelegenheiten, Rechtsaufsicht, Verwaltungs-
verfahrensrecht, Betriebsgenehmigungen, Ordnungs-
widrigkeiten
948 Abteilung 2:
Technische Aufsicht und Bauaufsicht sowie Zulassung
- im Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau
- von Sicherungs-, Telekommunikations- und elektro-
technischen Anlagen
Planfeststellung
2142 Abteilung 3:
- Technische Aufsicht und Zulassungen von
Fahrzeugen und maschinen-, bzw. elektro-
technischen Anlagen
- Technischer Arbeitsschutz, überwachungsbedürftige
Anlagen
- Aufsicht über den Bahnbetrieb, Ausnahmen und
Genehmigungen
444 Abteilung 4:
Finanzierung von Infrastruktur
433 Sachbereich 1:
Planfeststellung
832 Sachbereich 2:
- Technische Aufsicht und Bauaufsicht einschließlich
Technischer Arbeitsschutz
- Landeseisenbahnaufsicht
228 Sachbereich 3:
Technische Aufsicht und Bauaufsicht
454 Sachbereich 4:
Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb
222 Sachbereich 5:
Finanzierung (Verwendungsprüfung)
 14 Sachgebiete 224 und 226:
Zulassung von Sicherungsanlagen
II 444Bahnunternehmen oder
Unternehmen der Bahn-
industrie
Fahrdienstleiterausbildung
444 Triebfahrzeugführerausbildung
10 1) 210 2)  Technik, Bau und Instandhaltung von Anlagen

191 Technik und Instandhaltung von Fahrzeugen
222 Zusammenwirken der Bereiche: Betrieb, Fahrzeuge,
Anlagen und Controlling
III 111Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Aufbau und Aufgaben des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur
111Regierungspräsident/
Bezirksregierung
Planfeststellung, insbesondere Anhörungsverfahren
1--Deutsches Institut für Bahn-
technik
Zulassungen nach dem Bauproduktengesetz und
Vorbereitungen europäischer Zulassungen
31 3) -Stadtbauverwaltung ein-
schließlich Umweltamt
Aufgaben und Arbeitsweise
3--Straßenbau- und Straßen-
verkehrsverwaltung
Aufgaben und Arbeitsweise
--2Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und
Post
Aufgaben und Arbeitsweise
-11Energieversorgungs-
unternehmen
Aufgaben und Arbeitsweise
-1-Kraftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
-12Luftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
 666 Häusliche Prüfungsarbeit
 171717 Lehrgänge
 ca. 12 ca. 12 ca. 12  Erholungsurlaub
 10410410424 Monate  

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1)
Davon 8 Wochen Baustellenbereich.
2)
Davon 4 Wochen Baustellenbereich.
3)
Nur Umweltamt.





 

Frühere Fassungen von § 45 LAP-htVerwDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 41 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 45 LAP-htVerwDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 LAP-htVerwDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-htVerwDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 41 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 5. In § 45 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt III jeweils in der Spalte Ausbildungsstellen und ...