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Änderung § 41 LAP-htVerwDV vom 08.09.2015

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§ 41 LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 41 LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 41 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 41 Gliederung der Ausbildung


Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:


Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Wasserwesen
Fachbereich: Wasserstraßen


Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

I | 20 | Wasser- und Schiff-
fahrtsamt; Wirtschafts-
behörde Strom- und
Hafenbau der Freien
und Hansestadt Ham-
burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Unterbehörde

| | | • Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer
und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und
Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der
Verwaltung
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb;
Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung
einschließlich Personalbeurteilung
• Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächs-
führung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informations-
technik
• Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften,
Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für
Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verant-
wortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personal-
vertretungsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der
Länder
• Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasser-
haushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnatur-
schutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze
• Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer;
Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege;
Gewässerökologie
• Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes,
Pegelvorschrift;
Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichten-
dienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des
Deutschen Wetterdienstes
• Liegenschaftswesen
• Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und
Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstra-
ßen
• Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen:
Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion
von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewäs-
ser; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bau-
art, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen
und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und
elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen;
technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
• Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen
• Vermessungswesen einschließlich Peilwesen
• Schifffahrtszeichenwesen
• Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der
Binnenschifffahrt;
Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen;
Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter;
Schiffssicherheit;
Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnen-
schifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei
• Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen:
Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr

II | 26 oder
20, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 3 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Öffentlich-rechtlicher
Bauträger | • Vorarbeiten für Bauvorhaben;
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen;
Vorbereitung von Baumaßnahmen;
Vergabe nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der
Verdingungsordnung für Leistungen sowie von Ingenieur-
leistungen;
Baupreisrecht
• Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen;
Verantwortung bei Planung und Durchführung von Bau-
maßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfall-
verhütung
• Planungstechniken;
Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen
und Vorträgen;
volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaft-
lichkeitsgrundlagen;
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
• Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau,
Ersatz) von Wasserstraßen
• Gewerbeordnung;
Bundes-Immissionsschutzgesetz
• Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung

III 1 | 6 | Unterbehörde der
Wasserwirtschafts-
verwaltung | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirt-
schaftsverwaltungen der Länder
• Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde
• Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung:
wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und
im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Auf-
bau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste
• Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabga-
bengesetz, Abfallbeseitigungsrecht
• Gewässerschutz;
Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten;
örtliche Überprüfung von Abwasserbeseitigungs-, Abfall- und
Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen
• Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässer-
unterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau

III 2 | 6 | Kommunale Verwaltung | • Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung
• Kommunalrecht (Satzungsrecht);
Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichts-
behörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung;
Hafenpolizeirecht;
Haushaltsrecht der Kommunen
• Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe;
Verkehrsplanung; Hafenbetriebe

III 3
wahl-
weise | 6 | Ausländische fachnahe
Verwaltung (Mitglied-
staat der Europäischen
Union, Europäische
Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution
• Kompetenzen, Arbeitsweise

IV | 11 | Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektion; Wirt-
schaftsbehörde Strom-
und Hafenbau der
Freien und Hansestadt
Hamburg |
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit;
Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation;
Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel-
lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung
• Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes
und der Länder;
technische Programmplanung, Finanzplanung;
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
• Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften
• Staatsbegriff, Staatsform;
Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes;
internationale und supranationale Institutionen
• Verwaltungsverfahrensgesetz;
Verwaltungsgerichtsordnung;
Staatshaftung
• Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld-
verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht;
Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht
• Arbeitsschutzrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö-
rende Verfahrensrecht
• Bundeswasserstraßengesetz;
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze;
Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher-
stellungsgesetz
• Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze;
Naturschutz- und Landschaftspflege
• Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen
• Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini-
gungsrecht; Liegenschaftswesen
• Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze
• Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und
Wasserwirtschaft
• Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun-
gen zwischen den Verkehrszweigen
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und
Betrieb
• Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für
Wasserstraßen, Stromkommissionen
• Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes-
anstalt für Gewässerkunde
• Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie;
Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens
• Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
• Schifffahrtszeichenwesen
• Schifffahrtswesen;
Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt

(Text alte Fassung)

1 | Bundesministerium für
Verkehr, Bau-
und Woh-
nungswesen


(Text neue Fassung)

1 | Verkehr und digitale Infrastruktur

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 16 | | Lehrgänge 1)

ca. 12 | | Erholungsurlaub

104 | 24 Monate |


In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.

---
1) Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.



 (keine frühere Fassung vorhanden)