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Artikel 7a - Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften (BlGewVFG k.a.Abk.)

Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 SGB IV § 51, § 59, § 120

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 41 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 51 Absatz 6 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „Versicherungsträger" die Wörter „oder dessen Verbänden" eingefügt.

b)
Im Satzteil nach Buchstabe c werden nach dem Wort „ist" die Wörter „oder innerhalb von zwölf Monaten vor dem Wahltag beschäftigt war" eingefügt.

2.
Dem § 59 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für ein Mitglied des Verwaltungsrates der in § 35a Absatz 1 genannten Krankenkassen finden die Sätze 1 und 2 auch dann Anwendung, wenn in seiner Person ein Wahlausschlussgrund nach § 51 Absatz 6 vorliegt."

3.
Folgender § 120 wird angefügt:

§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

§ 51 Absatz 6 Nummer 5 und § 59 Absatz 3 in der jeweils bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung finden bis zum Ende der Amtsperiode weiterhin Anwendung auf bis dahin bereits gewählte Mitglieder eines Selbstverwaltungsorgans einschließlich ihrer Stellvertreter. Maßgeblich ist der Wahltag im Sinne des § 54 Absatz 3."



 

Zitierungen von Artikel 7a Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7a BlGewVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlGewVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 BlGewVFG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 6a tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 7a und 8 Nummer 10 treten am 1. Januar 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 4 RVLSG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7a des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...