Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften (ChemGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2774 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Geltung ab 29.07.2017, abweichend siehe Artikel 6
| |

Artikel 5 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 ChemVerbotsV § 10, § 12

Die Chemikalien-Verbotsverordnung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „abgegeben" die Wörter „oder zum Versand angeboten" eingefügt.

b)
In Absatz 2 werden nach dem Wort „Abgabe" die Wörter „und das nicht gewerbsmäßige Anbieten" eingefügt.

2.
§ 12 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 8 Absatz 1, 3 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 4 Satz 1 einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder

2.
entgegen § 10 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder anbietet."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ChemGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 300 11. ZustAnpV Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
... vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94; 2018 I S. 1389), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2774 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed