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Artikel 1 - Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (SchlärmschGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen


Artikel 1 ändert mWv. 29. Juli 2017 SchlärmschG

(gesamter Text siehe Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)

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