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Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (SchlärmschGEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen


Artikel 1 ändert mWv. 29. Juli 2017 SchlärmschG

(gesamter Text siehe Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)


Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


Artikel 2 wird in 9 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 AEG § 26

In § 26 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2085) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „9" durch die Angabe „8" ersetzt.


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2017.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

A. Dobrindt

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