Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG k.a.Abk.)

G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472; Geltung ab 29.07.2017, abweichend siehe Artikel 4
| |

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der jeweils vom 29. Juli 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UVPModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290
Bekanntmachung UmwRGNB 2017
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808 ) wird nachstehend der Wortlaut des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der seit dem 29. Juli 2017 ...