interne Verweise§ 39 GEEV Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen (vom 01.10.2021) ... Windenergieanlagen an Land im Bundesgebiet und außerhalb des Bundesgebiets abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 , wobei die Frist neun Monate nicht unterschreiten und 42 Monate nicht überschreiten darf, und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
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