Zitierungen von § 23 GEEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GEEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 GEEV Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen (vom 01.01.2021)
... an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sind oder diese Angaben im Rahmen des Antrags nach § 23 gemeldet werden und 6. mit Ausnahme von Investitionszuschüssen nach § 1 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
§ 4 BNetzABGebV Gebührenbefreiung und -ermäßigung (vom 01.04.2025)
... einer Zahlungsberechtigung nach § 38 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung abgelehnt worden ist. (6) 75 Prozent der für die individuell zurechenbare ...
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2025)
... 38 und 38a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder - für Solaranlagen nach den §§ 23 und 24 GEEV 495 4 Durchführung eines ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 2 1. BNetzABGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... 38 und 38a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder - für Solaranlagen nach den §§ 23 und 24 GEEV 495 4 Durchführung eines ...

Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Artikel 2 GEEVEV 2017 Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
... Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung " ersetzt. 3. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 ... ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung " durch die Wörter „nach den §§ 23 und 24 der ... durch die Wörter „nach den §§ 23 und 24 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt. c) ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)
Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 2 EEGAusGebV Ermäßigung der Gebühr (vom 30.01.2020)
... 38 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Ausstellung einer Zahlungsberechtigung oder nach § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung auf Ausstellung von Zahlungsberechtigungen abgelehnt worden ist. (2a) Die Gebühr ...
Anlage EEGAusGebV (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis (vom 27.07.2021)
... einer Zahlungsberechtigung nach § 38 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach den §§ 23 und 24 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung für Solaranlagen ...


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