interne Verweise§ 2 GemAV Begriffsbestimmungen ... 5. „Verteilernetzausbaugebiet" ein Landkreis, in dem nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 die maximale Rückspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das vorgelagerte ...
§ 10 GemAV Verteilernetzkomponente ... Die Verteilernetzkomponente für Windenergieanlagen an Land wird mit der Formel in der Anlage 1 Nummer 2a errechnet und die Verteilernetzkomponente für Solaranlagen wird mit der Formel in der Anlage ... 2a errechnet und die Verteilernetzkomponente für Solaranlagen wird mit der Formel in der Anlage 1 Nummer 2b errechnet. (2) Bei landkreisübergreifenden Geboten ist die höchste ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12772/v209170.htm