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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDVEV 2017 k.a.Abk.)

V. v. 16.08.2017 BGBl. I S. 3261 (Nr. 59); Geltung ab 01.09.2017
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Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2017 GBPolVDAufstV § 10


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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GBPolVDVDVEV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBPolVDVDVEV 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 664
Artikel 2 BPolLVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
... Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 514), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. August 2017 (BGBl. I S. 3261 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 wird ...