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§ 52 GfwtDBwVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 GfwtDBwVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GfwtDBwVDV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 56 GfwtDBwVDV Abschlusszeugnis
... Wird eine Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt (
§ 52 Absatz 3 Satz 1
), ist das Abschlusszeugnis ebenfalls dem Prüfungsamt ...
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