Anlage - Seilbahndurchführungsgesetzgebührenverordnung (SeilbDGGebV)

V. v. 18.09.2017 BAnz AT 25.09.2017 V1
Geltung ab 26.09.2017; FNA: 8053-9-1 Sonstige Vorschriften

Anlage (zu § 1 Absatz 2)



Laufende
Nummer
Gebührenpflichtige Tatbestände Gebühr
1Verfahren nach § 1 SeilbDG  
1.1Befugnis und Notifizierung 500 bis 20.000 Euro
1.2Erneute Befugniserteilung und Notifizie-
rung
500 bis 20.000 Euro
1.3Änderung einer Befugnis und Notifizierung  
1.3.1mit Begutachtung 500 bis 20.000 Euro
1.3.2ohne Begutachtung 250 bis 10.000 Euro
1.4Individuell zurechenbare öffentliche Leis-
tungen im Rahmen des Befugniserteilungs-
systems einschließlich Beratung, Überwa-
chung und Begutachtung vor Ort während
der Dauer der Befugnis
250 bis 10.000 Euro
2Sonstige individuell zurechenbare öffent-
liche Leistungen
 
2.1Im Zusammenhang mit einer Maßnahme
nach der laufenden Nummer 1
100 bis 10.000 Euro
2.2Beantragtes Fachgespräch bis zwei Stunden ohne Gebühr;
darüber: 200 bis 800 Euro




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