interne Verweise§ 47 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss ... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
§ 69 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss ... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 7 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung ... 76 Übergangsbestimmungen zu Teil 1 § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie ... zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... sie zuvor Gegenstand des Studiengangs waren. § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen ... Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen wurden, gilt § 33 Absatz 3 Satz 1 in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung. § 78 Übergangsbestimmungen ...
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