Zitierungen von § 33 PatAnwAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 PatAnwAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 PatAnwAPrV Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Prüfungskommission
... und nicht an Weisungen gebunden. Im Übrigen unterstehen die Mitglieder nach § 33 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 der Dienstaufsicht der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission. Die oder der ...
§ 47 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss
... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
§ 69 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss
... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
§ 75 PatAnwAPrV Geltung weiterer Vorschriften
... Im Übrigen gelten für Eignungsprüfungen die §§ 33 , 34, 37, 38, 39 Absatz 2 Satz 2, die §§ 41, 42 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 ...
§ 77 PatAnwAPrV Übergangsvorschrift zu § 33 (vom 01.08.2022)
... Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen wurden, gilt § 33 Absatz 3 Satz 1 in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 28 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... die Wörter „§ 39a Absatz 4 bis 6 und des § 41" ersetzt. 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 7 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... 76 Übergangsbestimmungen zu Teil 1 § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie ... zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... sie zuvor Gegenstand des Studiengangs waren. § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen ... Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen wurden, gilt § 33 Absatz 3 Satz 1 in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung. § 78 Übergangsbestimmungen ...


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