Zitierungen von § 38 PatAnwAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 PatAnwAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 PatAnwAPrV Prüfungsgebühr (vom 01.08.2022)
... vollständig erstattet. Gleiches gilt bei einem Rücktritt nach § 38 Absatz 2 , der spätestens zwei Monate vor dem Monatsersten des Prüfungstermins erfolgt. ...
§ 54 PatAnwAPrV Erste Wiederholungsprüfung (vom 01.08.2022)
...  (5) Für die Wiederholungsprüfung gelten im Übrigen die §§ 37 bis 53 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich im Fall des Absatzes 2 die ...
§ 75 PatAnwAPrV Geltung weiterer Vorschriften
... Im Übrigen gelten für Eignungsprüfungen die §§ 33, 34, 37, 38 , 39 Absatz 2 Satz 2, die §§ 41, 42 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und 3, Absatz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 28 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... durch die Wörter „das Deutsche Patent- und Markenamt" ersetzt. 5. In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „Die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Patent- ...


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