interne Verweise§ 39 PatAnwAPrV Bestandteile der Prüfung ... Tagen zu schreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei den beiden Klausuren nach § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 jeweils vier Stunden und im Übrigen jeweils drei Stunden. (3) Die mündliche ...
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