§ 8 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

V. v. 26.09.2017 BGBl. I S. 3515 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 10
Geltung ab 07.10.2017; FNA: 610-1-26 Allgemeines Steuerrecht
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§ 8 Inkrafttreten


§ 8 wird in 4 Vorschriften zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Oktober 2017.

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Zitierungen von § 8 KassenSichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KassenSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KassenSichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KassenSichV Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler (vom 01.02.2026)
... Wegstreckenzähler, die nach dem 30. Juni 2024 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, gilt § 8 ab dem Tag des Inverkehrbringens. (2) Für Wegstreckenzähler, 1. ... angebunden werden kann und 2. die nicht unter Absatz 1 fallen, ist § 8 ab dem 1. Januar 2027 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung
... Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung bleiben unberührt. § 8 Anforderungen an Wegstreckenzähler (1) Die §§ 2 und 6 Satz 1 sind auf ... für Wegstreckenzähler Für Wegstreckenzähler ist § 8 ab dem Tag anzuwenden, an dem 1. mindestens drei voneinander unabhängige ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 10
Artikel 1 2. KassenSichVÄndV Änderung der Kassensicherungsverordnung
... ausgegeben werden; andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt." 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird durch die folgende ... Wegstreckenzähler, die nach dem 30. Juni 2024 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, gilt § 8 ab dem Tag des Inverkehrbringens. (2) Für Wegstreckenzähler, 1. ... angebunden werden kann und 2. die nicht unter Absatz 1 fallen, ist § 8 ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden." 9. § 11 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 2. KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung
... sowie die Seriennummer der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung." 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ...


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