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Änderungen durch Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 13.10.2017Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 69, § 315d (neu), § 315d, § 315f (neu), § 316
Strafgesetzbuch (StGB)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
Anlage 12, Anlage 13
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, Anlage
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Artikel 4Synopse gesamt oder einzeln für
§ 29, § 46, § 49
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.