Artikel 2 - Verordnung zur Neufassung der Vorschriften zur Übertragung von Befugnissen nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz sowie zur Anpassung der Übertragung von Befugnissen an zukünftige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKEMVFuAÜbertrVEV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2017 BGBl. I S. 3534 (Nr. 67); Geltung ab 13.10.2017, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der TKG-EMVG-FuAG-Übertragungsverordnung zum 1. Oktober 2021


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 TKEMVFuAÜbertrV § 1

In § 1 der TKG-EMVG-FuAG-Übertragungsverordnung werden die Wörter „§ 142 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 142 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neufassung der Vorschriften zur Übertragung von Befugnissen nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz sowie zur Anpassung der Übertragung von Befugnissen an zukünftige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 TKEMVFuAÜbertrVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKEMVFuAÜbertrVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 TKEMVFuAÜbertrVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 16. Januar 2013 (BGBl. I S. 79) außer Kraft. (2) Artikel 2 dieser Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 47 TKMoG Änderung der TKG-EMVG-FuAG-Übertragungsverordnung
... 1 der TKG-EMVG-FuAG-Übertragungsverordnung vom 5. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3534), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3534 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 45n Absatz 1, des § 142 ...


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