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Artikel 2 - Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (53. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Oktober 2017 FerReiseV § 1, § 3

Die Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 480 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „dürfen" die Wörter „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten" eingefügt und das Wort „verkehren" durch die Wörter „geführt werden" ersetzt.

2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 bis 5 eingefügt:

„3.
die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31),

4.
den dringlichen Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen,

5.
den Transport von lebenden Bienen,".

b)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 6.

c)
Die neue Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen."

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Zitierungen von Artikel 2 Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 53. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 53. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 5 54. StVRÄndV Änderung der Ferienreiseverordnung
... der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549 ) geändert worden ist, wird in § 1 Absatz 2 die laufende Nummer 1 wie folgt gefasst: ...