Eingangsformel - E-Rechnungsverordnung (ERechV)

V. v. 13.10.2017 BGBl. I S. 3555 (Nr. 68); zuletzt geändert durch Artikel 76 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 27.11.2018, abweichend siehe § 11; FNA: 206-6-1 Öffentliche Informationstechnik
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4a Absatz 3 des E-Government-Gesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 770) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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