Änderung § 22 WpDVerOV vom 10.02.2026

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§ 14 WpDVerOV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.02.2026 geltenden Fassung
§ 22 WpDVerOV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.02.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
 

(Text alte Fassung)

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

1 Diese Verordnung tritt am 3. Januar 2018 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1432), die zuletzt durch Artikel 16 Absatz 4 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, außer Kraft.



 



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