Der Zustimmung mit hat Bundestag des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Soweit der Schaden vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursacht worden ist, bleibt die
Zivilprozeßordnung in der bisherigen Fassung maßgebend.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.