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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz über die Umwelthaftung (UmweltHEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Umwelthaftungsgesetz



(gesamter Text siehe Umwelthaftungsgesetz - UmweltHG)


Artikel 2 (Änderung von Vorschriften)





Artikel 3 Übergangsvorschrift


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Soweit der Schaden vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursacht worden ist, bleibt die Zivilprozeßordnung in der bisherigen Fassung maßgebend.


Artikel 4 (Änderung von Vorschriften)





Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

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