Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG-Beleihungsverordnung (1. AkkStelleGBVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3732 (Nr. 72); Geltung ab 11.11.2017
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), der zuletzt durch Artikel 356 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. November 2017 AkkStelleGBV § 2

Nach § 2 Satz 1 Nummer 1 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird die folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a.
Bundesministerium der Finanzen im Bereich des Finanzmarktes;".

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. November 2017.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Brigitte Zypries



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