Änderung § 7 25. BImSchV vom 02.05.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 RL2014/99/EU-UV am 2. Mai 2013 und Änderungshistorie der 25. BImSchV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 25. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.05.2013 geltenden Fassung
§ 7 25. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 05.04.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 656
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Ordnungswidrigkeiten


(Text alte Fassung)

Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Betreiber einer Anlage

1. entgegen § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 oder Abs. 2 einen dort genannten Emissionsgrenzwert überschreitet oder

2. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 das dort genannte Massenverhältnis überschreitet.

(Text neue Fassung)

Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Betreiber einer Anlage

1. entgegen § 3 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 oder § 4 Absatz 1 oder Absatz 2 einen dort genannten Emissionsgrenzwert überschreitet,

2. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 das dort genannte Massenverhältnis überschreitet oder

3. entgegen § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 die dort genannten Emissionen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig überwacht.


 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed