Artikel 2 - Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (10. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2017 GGKostV § 1, Anlage 1

Die Gefahrgutkostenverordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 2" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 3" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.

c)
In Absatz 4 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 4" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.

d)
In Absatz 5 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 5" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

„Gebühren-
nummer
GebührentatbestandGebühr
(EUR)
001 Zurückweisung eines Widerspruchs  
aus formalen Gründen 60 bis 425
aus sachlichen Gründen 120 bis 850
002 bis 012 nicht vergeben  
013Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Ver-
hütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungs-
gesetzes oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlas-
senen Rechtsverordnungen (§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes).
25 je begonnene
Viertelstunde".


 
b)
Im IV. Teil: Binnenschiffsverkehr wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa)
Die Gebührennummer 720.2 wird gestrichen.

bb)
In der Gebührennummer 723 wird in der dritten Spalte die Angabe „320 bis 640" durch die Wörter „50 je Stunde" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 10. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 10. GGRVÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Artikel 1 Nummer 16, Artikel 2 und Artikel 2a treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutkostenverordnung
B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308
Bekanntmachung GGKostVNB 2019
... 17. März 2017 (BGBl. I S. 568), 5. den am 14. Dezember 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859 ) und 6. den am 28. Februar 2019 in Kraft getretenen Artikel 4 der eingangs genannten ...

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... Gefahrgutkostenverordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie ...


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