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Anlage 3 - Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)

neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 147
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9241-23-31 Güterbeförderung
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Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung



Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ergeben sich aus § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und aus § 12 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See. Für die Gebührenfestsetzung werden die Stundensätze der jeweils tätigen Organisationseinheiten der BAM zugrunde gelegt.

Organisationseinheit
Abteilung
Bezeichnung der Organisationseinheit Stundensatz
(EUR)
1Analytische Chemie; Referenzmaterialien 173
2Prozess- und Anlagensicherheit 194
3Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher 156
4Material und Umwelt 164
5Werkstofftechnik163
6Materialchemie154
7Bauwerkssicherheit144
8Zerstörungsfreie Prüfung 142
9Komponentensicherheit149
SQualitätsinfrastruktur123




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Frühere Fassungen von Anlage 3 GGKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.06.2025Artikel 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 19.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 147
aktuell vorher 28.02.2019Artikel 4 Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 20.02.2019 BGBl. I S. 124
aktuell vorher 01.01.2017 (30.03.2017)Artikel 3 Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 17.03.2017 BGBl. I S. 568
aktuell vorher 01.01.2015 (13.03.2015)Artikel 3 Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 26.02.2015 BGBl. I S. 265
aktuellvor 01.01.2015 (13.03.2015)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 GGKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GGKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GGKostV Kosten *) (vom 21.12.2024)
... Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 3 und für Widerspruchsverfahren aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung ... zu dieser Verordnung. --- *) Anm. d. Red.: Formal gehören die Anlagen 1 bis 5 nicht zu dieser Verordnung - siehe V. v. 7. März 2013 (BGBl. I S. 466). Dort erfolgt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 475
Artikel 4 13. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 3 und für Widerspruchsverfahren aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung ...

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... nene Viertel- stunde ". 3. Die Tabelle in der Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Organisationseinheit  ...

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 147
Artikel 4 15. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... 1.5.3.1 ADN). 560 bis 2.000". 2. Die Anlage 3 wird durch die folgende Anlage 3 ersetzt: „Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) ... bis 2.000". 2. Die Anlage 3 wird durch die folgende Anlage 3 ersetzt: „Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Gebühren ... 2. Die Anlage 3 wird durch die folgende Anlage 3 ersetzt: „ Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Gebühren der Bundesanstalt für ...

Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 3 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... 6 Absatz 6" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. 4. In der Anlage 3 wird im einleitenden Satz 1 die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 3 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... ADN). 50 bis 25.000". 4. Die Tabelle in der Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Organisationseinheit  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3859
Artikel 2 10. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... der Anlage 1" eingefügt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe „ Anlage 3 " die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der ...