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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB 2017 k.a.Abk.)

B. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3862, 2018 I 131; Geltung ab 14.12.2017
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Bekanntmachung


Bekanntmachung hat 1 frühere Fassung und ändert mWv. 14. Dezember 2017 GGVSee § 4, § 17, § 28

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der ab dem 14. Dezember 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die teils am 1. Januar 2015, teils am 16. Februar 2016 in Kraft getretene Verordnung vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182),

2.
den am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) und

3.
den teils am 1. Januar 2017, teils am 14. Dezember 2017 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung See)





 

Frühere Fassungen von Bekanntmachung Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2017 (19.01.2018)Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
vom 05.01.2018 BGBl. I S. 131

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.