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Änderungen an Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2020ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)§ 2 Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 4006)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.