Änderungen an Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2024Synopse gesamt oder einzeln für
§ 18, Anlage 1a
Artikel 123 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)
 01.06.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 4, § 19, § 20, Anlage 2a (neu), Anlage 3
Artikel 3 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 498)
 01.01.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2a (neu), § 4, § 5, § 6, § 9, § 15, § 16, § 17, § 19, Anlage 1a (neu), Anlage 3
Artikel 1 Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1416)
 04.01.2018(Inkrafttreten)Artikel 1 Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
-
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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