interne Verweise§ 19 DV-FahrlG Übergangsbestimmungen (vom 01.06.2022) ... ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung durchführen. (6) Abweichend von § 15 darf für die Überwachung nach § 51 Absatz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes auch ... § 51 Absatz 2 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes eingesetzte Personal, sofern dieses eine der in § 15 Absatz 2 geforderten neuntägigen Basisausbildung vergleichbare Ausbildung absolviert hat. In ... vergleichbare Ausbildung absolviert hat. In diesen Fällen beginnt die Frist nach § 15 Absatz 3 am 1. Januar 2018. (7) Ausbildungsnachweise und Ausbildungsbescheinigungen, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
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