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Änderung Anlage 3 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung vom 01.01.2023

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum



Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten
(45 Minuten)

1 | Einführung

1.1 | Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb | Kennenlernen
- der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
- der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
- der Mitarbeiter der Fahrschule
- der Organisation der Fahrschule
- der Geschäftszeiten der Fahrschule
- der Ausbildungsfahrzeuge | -

1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen
der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil-
dungsfahrlehrers

(Text alte Fassung)

1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer-
anwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen-
über
- den ihm anvertrauten Personen,
- den Fahrschülern (§ 6 FahrlG),
- den Dienst- und Ausbildungsanweisungen
des Inhabers der Fahrschule, der für die ver-
antwortliche Leitung der Fahrschule bestell-
ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers

(Text neue Fassung)

1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer-
anwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen-
über
- den ihm anvertrauten Personen,
- den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),
- den Dienst- und Ausbildungsanweisungen
des Inhabers der Fahrschule, der für die ver-
antwortliche Leitung der Fahrschule bestell-
ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers

2 | Teilnahme am theoretischen
und praktischen Unterricht
sowie an der praktischen
Prüfung

2.1 | Theoretischer Unterricht

2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab-
satz 6 FahrschAusbO
- Materialien und Medien
- Lernziele des Unterrichts | 10

2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio-
nen des Grundstoffs und des klassenspezi-
fischen Stoffs der Klasse B

2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln von Strategien für die Durchfüh-
rung des eigenen Theorieunterrichts

2.2 | Praktischer Unterricht/praktische
Prüfung

2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti-
schen Ausbildung
- Lernstand der Fahrschüler
- Lernziele der Fahrstunde | 15
davon 5
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusO

2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen

2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln von Strategien für die Planung,
Durchführung und Auswertung eigener Fahr-
stunden

3 | Durchführung von theoreti-
schem und praktischem
Unterricht in Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers

3.1 | Theoretischer Unterricht in An-
wesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers

3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs
Beschreiben
- der Lerngruppen
- der Ziele und Inhalte
- der Methoden und Medien |
12

3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen
des Grundstoffs und des klassenspezifischen
Stoffs der Klasse B

3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern-
standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
- Strategien entwickeln zur Umsetzung der
gewonnenen Erkenntnisse
- Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.2 | Praktischer Unterricht in
Anwesenheit des Ausbildungs-
fahrlehrers

3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde
- Feststellen des Ausbildungsstands und der
Lernvoraussetzungen
- Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil-
dungsschwerpunkte | 16
davon 8
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusbO

3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen
Fahrschülern
- Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen
Ausbildungsstands

3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands-
diagnose beim Fahrlehreranwärter
- Strategien entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse zu nutzen
- Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.3 | Feststellung der theoretischen
und praktischen Prüfungsreife

3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel-
lung der theoretischen/praktischen Prüfungs-
reife eines Fahrschülers
- Kriterien und Methoden | 8

3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Fest-
stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers

3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti-
schen/praktischen Prüfungsreife
- Strategien entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse zu nutzen

4 | Durchführung von theoreti-
schem und praktischem Un-
terricht ohne Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers

4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des
Grundstoffs und des klassenspezifischen
Stoffs der Klasse B
- Reflektieren des Unterrichts
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer | 18

4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Reflektieren der Fahrstunden
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer | 120

4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur
Feststellung der Prüfungsreife
- Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs-
reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5

5 | Vorstellung von Fahrschülern
zur praktischen Prüfung
einschließlich Begleitung
und Beaufsichtigung bei der
praktischen Prüfung

| Durchführung | - Erledigen der Formalitäten
- Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü-
lers bei der praktischen Prüfung mit und
ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers
- Betreuung des Fahrschülers vor und nach
der praktischen Prüfung
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer | 6

6 | Individuelle Aufteilung

| Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung
und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr-
lehrer und Fahrlehreranwärter | 120

Gesamt | 330



(heute geltende Fassung)